Archiv

  • Urheberrechtsreform und „Künstliche Intelligenz“

    Die Auseinandersetzung um die geplante europäische Urheberrechtsreform nimmt kurz vor der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament noch einmal an Fahrt auf. Aus meiner Sicht ist ein entscheidender Kritikpunkt, dass die Urheberrechtsreform die Macht der großen digitalen Plattformen stärken und die Abhängigkeit Europas von Google, Facebook und anderen amerikanischen und chinesischen Unternehmen weiter erhöhen wird.

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  • Die Europäische Kommission bezeichnet Reformkritiker als „Mob“

    In einem Beitrag auf der US-Bloggingplattform Medium bezeichnet die Europäische Kommission die Kritikerinnen und Kritiker der nun zur Verabschiedung vorliegenden Urheberrechtsreform als „Mob“. Angesichts der Reaktionen, die der Artikel hervorrief, war er ihr dann aber doch so peinlich, dass sie ihn zurückzog.

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  • Das Urheberrecht in CETA und anderen Handelsabkommen

    Die Bundestagsfraktion der Grünen hat die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zum Urheberrechtskapitel im geplanten Handelsabkommen mit Kanada CETA veröffentlicht. Das Fazit: »Durch Ceta wird der reformbedürftige Status quo beim Urheberrecht zementiert.« Ähnliche restriktive Regelungen gibt es aber bereits in diversen anderen Handelsabkommen. Damit ist schon jetzt klar: Ein Ziel wird die für die Europäische Union geplante Urheberrechtsrefom auf keinen Fall erreichen: das Urheberrecht einfacher zu machen.

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  • Stefano Rodotà zum Urheberrecht in der digitalen Welt

    Stefano Rodotà, italienischer Politiker und Jurist, langjähriger Präsident der italienischen Datenschutzbehörde, schreibt in der Repubblica vom 30. September 2012 über das, was vom Eigentum bleibt in der digitalen Welt. Während in Deutschland sich viele wortreich darüber beklagen, dass das »geistige Eigentum« in der digitalen Welt nicht mehr respektiert wird, weist Rodotà darauf hin, dass es genau umgekehrt ist: Das »geistige Eigentum« schränkt die Rechte derjenigen, die digitale Bücher, Musikstücke oder Filme legal erwerben, viel stärker ein als in der analogen Welt.

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  • Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

    Kurz bevor die Zeit dafür in dieser Legislaturperiode ohnehin abgelaufen wäre, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf für das im Koalitionsvertrag zugesagte Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgelegt.

    Wer den Gesetzentwurf wie ich als juristischer Laie durchliest, wird sich erst einmal fragen, wie nach so vielen Jahren der Diskussion ein so schlampig formulierter Gesetzentwurf herauskommen kann.

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  • Wie mit der Urheberrechtsreform die Potentiale digitaler Technik zunichte gemacht werden

    Eigentlich müsste eine Reform des Urheberrechts für das digitale Zeitalter so aussehen, dass es die Rechte der Urheber in einer Weise schützt, dass zugleich die Potentiale der neuen Technologie zum Wohle der Gesellschaft möglichst weit genutzt werden können.

    Ein großer Teil der Gesetzesreformen und Verordnungen aus den letzten zwanzig Jahren zielt aber genau auf das Gegenteil ab: die Möglichkeiten der digitalen Technologie rechtlich so weit einzuschränken, dass damit nicht mehr möglich ist als mit der althergebrachten analogen Technik. Die Formulierung »nicht mehr« ist noch euphemistisch. Denn in vielen Bereichen darf man mit analoger Technik sogar mehr machen als mit digitaler Technik.

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  • Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht liegt vor

    Seit dem 13. Juni 2012 liegt ein Referentenentwurf für das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Mehrere neue Paragraphen sollen in das Urheberrechtsgesetz eingefügt werden. Das Gesetz wird damit nicht nur umfangreicher, sondern auch sicher nicht verständlicher. Nicht einmal die Experten sind sich einig darüber, wie der Text zu verstehen ist und welche Auswirkungen er hätte.

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  • Diskussion um »geistiges Eigentum«

    Mit dem Erfolg der Piratenpartei hat die Diskussion um die Reform des Urheberrechts an Intensität gewonnen. Dabei wundert mich nicht nur der aggressive Ton vieler Verfechter eines restriktiven Urheberrechts. Auch nicht, dass sie die Position der Piratenpartei und aller anderen Kritiker der aktuellen Regelung des Urheberrechts nicht verstehen oder eher nicht verstehen wollen. Mich wundert auch, dass diesen Leuten der Begriff »geistiges Eigentum« so wichtig ist, dass sie nicht einmal bemerken, in welche Widersprüche sie sich verwickeln, wenn sie »Urheberrecht« und »geistiges Eigentum« synonym setzen.

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  • Offener Workshop zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft am 11.–12. November 2010

    Aktuell wird im Bundesjustizministerium der dritte Korb der Novellierung des Urheberrechts vorbereitet. Darin soll es insbesondere um die Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft gehen. Es handelt sich um einen Gesetzgebungsprozess, der uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler direkt angeht. Der zweite Korb der Urheberrechtsreform hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Preise für den Dokumentenversand per Subito erheblich gestiegen sind.

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  • EU-Parlament verabschiedet Resolution zum ACTA-Abkommen

    Inzwischen berichten nicht mehr nur die üblichen Verdächtigen (Heise, Golem und der ORF) über die neuesten Entwicklungen rund um das geplante Anti-Produktfälschungs-Abkommen ACTA, sondern auch die deutschen Mainstream-Medien Handelsblatt, taz und Süddeutsche.

    Anlass ist die heutige Resolution des Europäischen Parlaments, das nicht nur Einsicht in die Vertragsentwürfe und das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission fordert, sondern auch deutliche Grenzen zieht, was bei den Verhandlungen nicht herauskommen darf.

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