Das Urheberrecht in CETA und anderen Handelsabkommen

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Die Bundestagsfraktion der Grünen hat kurz vor Weihnachten die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zum Urheberrechtskapitel im geplanten Handelsabkommen mit Kanada CETA veröffentlicht. Das Fazit: »Durch Ceta wird der reformbedürftige Status quo beim Urheberrecht zementiert.« Es sei deshalb zu befürchten, dass das Abkommen mit Kanada »eine Modernisierung des Urheberrechts vereiteln« könnte. CETA führe im Bereich des Urheberrechts zwar keine neuen Regeln ein, schreibe aber die restriktiven Regelungen fest, die in den 1990er Jahren als erste Reaktion auf die Digitalisierung eingeführt wurden, u. a. das Verbot der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen (DRM).

Und dabei haben diese restriktiven Regelungen offensichtlich ihr Ziel nicht erreicht. Denn schließlich klagen gerade diejenigen, die sie seinerzeit gefordert haben, nach wie vor über einen unzureichenden Schutz ihres »geistigen Eigentums«. Stattdessen haben die Reformen der letzten zwei Jahrzehnte das Urheberrecht so kompliziert gemacht, dass selbst Juristen nicht mehr durchblicken, wie die Redtube-Affäre im Jahr 2013 sehr anschaulich gezeigt hat.

Diese gescheiterten Regelungen werden aber nicht erst durch CETA, TTIP oder TISA festgeschrieben, sondern bereits in anderen, längst ratifizierten Handelsabkommen. Das Abkommen mit Südkorea z. B. enthält ein umfangreiches und sehr detailliertes Kapitel zum »geistigen Eigentum«. Anders als etwa das Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru verweist es nicht nur auf die entsprechenden Artikel im WIPO-Urheberrechtsvertrag WCT, sondern formuliert z. B. das Verbot von technischen Schutzmaßnahmen in Artikel 10.12 noch einmal neu.

Die für die Europäische Union geplante Reform des Urheberrechts muss also schon jetzt auf Formulierungen in diversen Handelsabkommen Rücksicht nehmen, die sich möglicherweise nur in Details, vielleicht aber auch deutlicher unterscheiden. Julia Reda als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments ist da nicht zu beneiden. Weil die Europäische Union nicht so einfach mehrere internationale Verträge, die sie zum Teil gerade erst ratifiziert hat, ändern oder gar kündigen kann, müssen die neuen Regeln um die bereits bestehenden und in diesen Verträgen fixierten Regelungen herum geschrieben werden.

Damit ist schon jetzt klar: Ein Ziel wird die geplante Urheberrechtsrefom auf keinen Fall erreichen: das Urheberrecht einfacher zu machen.

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