Diskussion um »geistiges Eigentum«

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Mit dem Erfolg der Piratenpartei hat die Diskussion um die Reform des Urheberrechts an Intensität gewonnen. Dabei wundert mich nicht nur der aggressive Ton vieler Verfechter eines restriktiven Urheberrechts. Auch nicht, dass sie die Position der Piratenpartei und aller anderen Kritiker der aktuellen Regelung des Urheberrechts nicht verstehen oder eher nicht verstehen wollen. Mich wundert auch, dass diesen Leuten der Begriff »geistiges Eigentum« so wichtig ist, dass sie nicht einmal bemerken, in welche Widersprüche sie sich verwickeln, wenn sie »Urheberrecht« und »geistiges Eigentum« synonym setzen.

Ein gutes Beispiel ist ein Artikel des FAZ-Redakteurs Reinhard Müller, in dem sich die folgenden beiden Sätze finden:

Natürlich kann man über eine Verkürzung der Schutzfrist für geistiges Eigentum reden. Muss sie wirklich erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers enden?

Seit wann hat geistiges Eigentum eine Schutzfrist von siebzig Jahren nach dem Tod des Urhebers? Diese Schutzfrist gilt eben nur für das Urheberrecht. Die anderen geistigen Eigentumsrechte haben deutlich kürzere Schutzfristen. Für Patente z. B. gilt eine Schutzfrist von zwanzig Jahren. Wenn Reinhard Müller der Begriff des geistigen Eigentums so wichtig ist, warum tritt er dann nicht für eine Angleichung dieser Schutzfristen ein. Denn nur dann könnte man sinnvoll von einer Schutzfrist für geistiges Eigentum reden. Da sich aber zum Beispiel für Patente politisch nie und nimmer eine längere Schutzfrist durchsetzen ließe (das würde den Widerstand der gesamten Industrie provozieren), könnte diese einheitliche Schutzfrist maximal zwanzig Jahre betragen.

Dass dies keine Haarspalterei ist. zeigt die Diskussion um den strafrechtlichen Schutz des geistigen Eigentums. Als dieses Thema in der Europäischen Union diskutiert wurde, haben sich die Industrieunternehmen und ihre Branchenverbände mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, dass auch die Verletzung von Patenten strafrechtlich verfolgt werden soll. Dazu ist die Wahrscheinlichkeit, Patente unwissentlich zu verletzen, viel zu groß. Ein pauschaler strafrechtlicher Schutz von geistigem Eigentum wäre politischer Irrsinn.

Schon allein wegen seiner Undifferenziertheit ist der Begriff des geistigen Eigentums für eine sachliche Diskussion untauglich.

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Kategorien Urheberrecht, Patentrecht