Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig

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Ich hatte noch keine Zeit, die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vollständig zu lesen (dazu komme ich wohl frühestens am Wochenende), aber die Leitlinien und das Urteil selber machen schon einiges deutlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Teile des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die bislang im Rahmen dieses Gesetzes gesammelten Daten »sind unverzüglich zu löschen«; neue Daten dürfen nicht gesammelt werden.

Allerdings hat das Gericht »eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter« nicht grundsätzlich für grundgesetzwidrig erklärt und die Gültigkeit der EU-Richtlinie nicht in Frage gestellt.

Das ist einerseits problematisch, weil aus meiner Sicht eine verdachtsunabhängige Speicherung von Daten an sich die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz bedroht, vor allem aber weil damit wieder einmal die Frage suspendiert wird, ob es der Bundesregierung möglich ist, über die EU den im Grundgesetz garantierten garantierten Grundrechtschutz auszuhebeln. Schließlich hat unsere damalige Justizministerin Brigitte Zypries die Richtlinie auf EU-Ebene mit vorangetrieben.

Andererseits wird dadurch die Kritik an der Bundesregierung noch schärfer. Anders als es Frau Zypries der Öffentlichkeit immer weismachen wollte, handelt es sich nicht um eine besonders behutsame Umsetzung der Richtlinie, die in der Einschränkung der Grundrechte nicht über das von Richtlinie geforderte Mindestmaß hinausgeht; vielmehr ergibt sich die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gerade aus den Aspekten, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. Ich bin gespannt, was Frau Zypries jetzt dazu sagt.

Ich finde deshalb, dass man das Urteil als Erfolg für die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre feiern kann und sollte. Schärfer konnte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes und den Verstoß des Gesetzgebers gegen die Verfassungsnormen nicht verurteilen.

Das sollte gerade den Befürwörtern der Vorratsdatenspeicherung von CDU/CSU und SPD klar gemacht werden, die schon wieder dabei sind, sich das Urteil schön zu reden und die baldige Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs fordern.

Das nun gerade diejenigen, die bis vor kurzem grundlegende Kritikpunkte, die im Urteil des Verfassungsgerichts aufgegriffen werden, wie den Schutz vor dem Missbrauch der Daten, nicht einmal verstanden haben, nun in Windeseile ein neues Gesetz zusammenschustern wollen, ist schon eine Frechheit.

Ich denke, dass das Verfassungsgericht das Gesetz auch deshalb für nicht erklärt und nicht einfach eine Frist zur Überarbeitung gesetzt hat, um einer Mentalität von Politikern entgegenzusteuern, die im Zweifelsfall auch verfassungswidrige Gesetze in Kauf nehmen, weil die sich dann ja anhand der Vorgaben des Verfassungsgerichts leicht wieder überarbeiten lassen.

Den Verfechtern der Vorratsdatenspeicherung hilft da auch das Argument nicht viel, dass Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste nun überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Abfrage von Kommunikationsdaten haben. Denn dass es so weit gekommen ist, liegt nicht an denen, die vor dem Verfassungsgericht geklagt haben, und schon gar nicht am Bundesverfassungsgericht, das Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festgestellt hat, sondern an denen, die diese verfassungswidrige Umsetzung der EU-Richtlinie verfasst und beschlossen haben.

Für die Gegner des Vorratsdatenspeicherung heißt es jetzt, sich für die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa einzusetzen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Vor dem Bundesverfassungsgericht haben auch die Verfassungsgerichte von Bulgarien und Rumänen die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die schwedische Regierung will trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorlegen. Auch in Österreich stockt der Umsetzungsprozess und es formieren sich immer mehr Gegner. So hat der Wiener Gemeinderat die österreichische Bundesregierung aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung nicht in österreichisches Recht umzusetzen. Schließlich hat auch die EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu überprüfen.

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Kategorien Vorratsdatenspeicherung, Europa