»Keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat«

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In seinem Bericht vom Jahreskongress der Initiative D21 geht Stefan Krempl im Heise-Newsticker besonders ausführlich auf die Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Johann Hahlen ein.

Er versicherte pauschal, dass »wir nicht fahrlässig mit den Daten unserer Bürger umgehen. Wir sind da sehr, sehr problembewusst.«

Gerade an dem Problembewusstsein scheint es jedoch zu mangeln. Das zeigen z. B. die Aussagen zur Vorratsdatenspeicherung.

»Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat«, versuchte der Staatssekretär die Einwände aus Wirtschaft und Gesellschaft abzubügeln. Sicherheitsbehörden dürften nur dann auf die Informationsberge zugreifen, »wenn die im Gesetz sehr eng beschriebenen Voraussetzungen vorliegen«.

Ganz abgesehen davon, dass der deutsche Gesetzentwurf gerade diese »sehr eng beschriebenen Voraussetzungen« weiter fasst als die EU-Richtlinie, zeigt diese Äußerung, dass Hahlen ein grundlegendes Problem gar nicht begriffen hat: Wie will ich den unbefugten Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten verhindern?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das gelingen wird. Deshalb werden irgendwelche kriminellen Organisationen wahrscheinlich eher Zugriff auf diese Daten haben als staatliche Ermittlungsbehörden, die sich an Recht und Gesetz halten.

Das einzige Mittel, das dagegen hilft, wäre Datensparsamkeit. Die galt einmal als Grundprinzip des deutschen Datenschutzrechtes, aber das scheinen die politische Verantwortlichen vergessen zu haben.

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Kategorien Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung