Europa braucht eine Verfassung, die diesen Namen verdient

Datum

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker zur Krise um die Europäische Verfassung Stellung genommen. Es sei ein Fehler gewesen, von einer „Verfassung“ zu sprechen. Da hat er Recht: Das Problem mit dem Verfassungsvertrag besteht darin, dass er etwas als „Verfassung“ deklariert, was keine Verfassung ist. Allerdings ist die Konsequenz, die Juncker daraus zieht, falsch. Es ist keine Lösung, den Verfassungsvertrag einfach mit einem anderen Etikett zu versehen. Vielmehr braucht Europa eine Verfassung, die diesen Namen verdient.

Europa braucht eine Verfassung, die grundlegende Rechte garantiert und demokratische Verfahrensweisen regelt. Denn was die Menschen an der Europäischen Union stört, ist, dass sie weniger als Demokratie, denn als Herrschaft von Bürokraten erscheint. Viel zu oft wird das Gewirr der europäischen Institutionen dazu missbraucht, an der parlamentarischen Kontrolle vorbei politische Projekte durchzusetzen, für die es keine demokratische Mehrheit gäbe. Jean-Claude Juncker selbst spielt dieses Spiel eifrig mit. Noch vor gut einem Jahr hat er die erneute Diskussion einer Richtlinie, die aufgrund des Einspruchs mehrerer nationaler Parlamente notwendig geworden war, mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch eine „Präzedenzfall“ geschaffen würde, der unbedingt vermieden werden müsse.

Auch der Verfassungsvertrag bestätigt diesen Eindruck. Denn er enthält zwar eine Grundrechte-Charta und Regelungen zur Demokratisierung der Europäischen Union, aber er verbindet sie – nach dem Motto „Friss oder stirb!“ – mit politischen Festlegungen, die schon von ihrer Form her in einer „Verfassung“ nichts verloren haben und noch dazu inhaltlich höchst umstritten sind.

Ein Beispiel: Der Abschnitt über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik enthält die Klausel:

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. (Artikel I-41 Absatz 3)

Im Rahmen einer Verfassung wirkt das wie eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Erhöhung der Militärausgaben, wie eine Aufrüstungsklausel. So aber haben es wahrscheinlich (oder: hoffentlich) noch nicht einmal die Verfasser dieses Textes verstanden. Tatsächlich klingt der ganze Abschnitt nicht wie eine Verfassung, die grundlegende Regeln für eine gemeinsame europäische Politik festlegt, sondern wie ein Vertrag, der die Schritte hin zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelt. Wie immer man zu der Verpflichtung, die „militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“, stehen mag: In einer Verfassung hat sie nichts zu suchen.

Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, reicht es nicht mehr, den Vertrag einfach umzuetikettieren. Das würde den Gegnern des Vertrags in Frankreich und den Niederlanden zurecht als Affront vorkommen. Die einfachste Lösung bestünde darin, den Verfassungsvertrag auf das zu beschränken, was eine Verfassung regeln sollte: die Grundrechte und die demokratische Regelung der Entscheidungsprozesse der Union. Das ist keine utopische Forderung. Es würde reichen, die Grundrechte-Charta und die Abschnitte über die Entscheidungsverfahren aus dem Verfassungsvertrag zu einer neuen kompakten Verfassung zusammenzufassen, die überschaubar genug wäre, dass jede Bürgerin sie lesen kann – und vielleicht sogar jeder Journalist und der ein oder andere Politiker, der darüber abstimmen darf. Den ganzen Rest mögen die Regierungschefs ruhig in multilateralen Abkommen beschließen, aber bitte nicht als „Verfassung“ deklarieren.

Wahrscheinlich ist aber auch diese einfache Lösung wenig realistisch, weil sie die ganzen Hintergrund-Deals (à la ein bisschen Demokratie für noch mehr Neoliberalismus) außer Kraft setzen würde, die mit dem Verfassungsvertrag verbunden sind.

Autor
Kategorien Europa, Demokratie