Wie demokratisch ist die EU?

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Die Auseinandersetzung um die Richtlinie zu »computer-implementierten Erfindungen« ist ein besonders lehrreiches Beispiel dafür, wie die Europäische Union funktioniert. Etwa die Sitzung des Europäischen Ministerrats am Montag, den 7. März 2005. Wieder einmal stand die definitive Abstimmung der Richtlinie auf der Tagesordnung. Inzwischen waren aber einige Regierungen auch formal von ihren nationalen Parlamenten aufegfordert worden, ihre Zustimmung zurückzuziehen und eine erneute Diskussion der Richtlinie zu fordern. Der luxemburgische Minister, der die Sitzung leitete, lehnte dies mit der Begründung ab, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen würde, der zu Verzögerung in anderen Gesetzgebungsverfahren führen könnte.

Offensichtlich sind wir schon so weit, dass die Einhaltung eines demokratischen Verfahrens in der EU einen Präzedenzfall schaffen würde.

Worum geht’s?

Die Beratungen im Ministerrat werden mit einer informellen provisorischen Abstimmung abgeschlossen, einer so genannten »politischen Einigung«. Der formelle Beschluss erfolgt erst, nachdem der Text der Einigung in allen Sprachen der Union vorliegt und zusätzlich eine sechswöchige Frist für die Konsultation der nationalen Parlamente verstrichen ist (vgl. Art. 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Ministerrates). Normalerweise ist der formelle Beschluss dann nur noch eine Formsache und erfolgt ohne weitere Diskussion als sog. »A-Punkt« der Tagesordnung. Diese Regelung macht aber nur Sinn, wenn die nationalen Parlamente auch Einwände formulieren und die Regierungen dazu auffordern können, eine neue Debatte zu fordern, um diese Einwände vorzutragen. Nach Art. 3 Abs. 8 der Geschäftsordnung haben die Mitgliedsländer deshalb das Recht, die Absetzung eines A-Punktes und eine neue Diskussion darüber zu fordern.

In diesem Fall wurden drei der Regierungen, die der politischen Einigung zugestimmt hatten, nämlich die deutsche, die niederländische und die dänische, von ihren Parlamenten dazu aufgefordert, sich gegen die der Einigung zugrunde liegende Fassung der Richtlinie einzusetzen. Mehrere andere Staaten gaben ebenfalls Erklärungen ab, in denen sie sich von dem Vorschlag distanzieren. Als der dänische Vertreter in der Sitzung am 7. März 2005 von seinem Recht Gebrauch machen wollte, eine erneute Debatte zu fordern, wurde dies vom luxemburgischen Minister mit der Begründung zurückgewiesen, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen würde.

Was bedeutet das?

Die Haltung der luxemburgischen Ratspräsidentschaft bedeutet,

  1. dass die nationalen Parlamente (trotz des Protocol on the role of national parliaments in the European Union) keinerlei Mitspracherecht bei der Gesetzgebung der EU haben; sie dürfen die Richtlinien später in nationales Recht umsetzen, aber keinen Einfluss auf die Gestaltung der Richtlinie nehmen.
  2. Da die »politische Einigung« in diesem Fall auch die Änderungen des Europäischen Parlaments vom 26. September 2003 ignoriert, wird das Europäische Parlament ebenfalls übergangen. Zwar muss das Parlament noch in zweiter Lesung über die Richtlinie entscheiden. Aber wenn Kommission und Rat schon das Votum der ersten Lesung ignoriert haben, steht zu befürchten, dass sie auch Tricks finden werden, um das Votum der zweiten Lesung zu umgehen. Es läuft also im Endeffekt darauf hinaus, dass der Gesetzgebungsprozess der EU jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogen werden soll.
  3. Das als Präzedenzfall abgelehnte Vorgehen ist in der Geschäftsordnung des Ministerrates so vorgesehen. Außerdem wäre das ganze Procedere überflüssig, wenn eine politische Einigung automatisch zu einem formellen Beschluss führen müsste; man könnte dann direkt im Anschluss an die Beratung einen formellen Beschluss herbeiführen. Das Vorgehen der luxemburgischen Ratspräsidentschaft am 7. März würde bedeuten, dass das Regelwerk der EU nur dazu dient, Demokratie vorzutäuschen. Sobald eine Regierung wagt, davon Gebrauch zu machen, schafft dies einen Präzedenzfall.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat noch am Montagabend eine exakte Prüfung des Vorgangs beschlossen. Meines Erachtens geht der Vorgang aber jeden an, der Wert darauf legt, dass die Gesetzgebung der EU demokratisch kontrolliert wird. Das Thema Softwarepatente mag für viele randständig sein, aber wenn demokratische Regeln in diesem Fall nicht eingehalten werden, wird dies auch in anderen Fall nicht geschehen.

Der amerikanische Wissenschaftler Lawrence Lessig kommentiert den Vorgang in seinem Weblog wie folgt:

They call it a “democracy” that they’re building in Europe. I don’t see it. Instead, they have created a government of bureaucrats, more easily captured by special interests than anything in the US.

Keine Zeit für Demokratie?

Ganz abgesehen davon, dass der Beschluss gegen die demokratischen Spielregeln der EU verstößt, stimmt schon die Prämisse nicht, dass die Einhaltung des demokratischen Verfahrens das Gesetzgebungsverfahren hinausgezögert hätte.

Denn für die Verzögerung des Verfahrens tragen anderer die Verantwortung:

  • die Europäische Kommission, die versucht hat, mit allen Mitteln einen offensichtlich nicht mehrheitsfähigen Richtlinienentwurf durchzusetzen, und
  • die deutsche Justizministerin, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es im Ministerrat zu einem faulen „Kompromiss“ kam, der nicht einmal vor ihrem eigenen Parlament standhielt.

Um den Entwurf dennoch durchzubringen hat die Kommission die Richtlinie mehrmals kurzfristig als »A-Punkt« auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt – in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Die Verzögerung, die dadurch entstanden ist, hat sie in Kauf genommen.

Die Schuld für die Verzögerung des Verfahrens liegt also nicht bei den demokratischen Verfahrensregeln, sondern bei denen, die die demokratische Kontrolle umgehen wollten.

Abgesehen davon, sollte für Demokratie keine Zeit zu schade sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Vorgang bieten die folgenden Artikel:

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Kategorien Europa, Demokratie