Ist das Internet wirklich rechtspolitisches Neuland?

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Als gestern Angela Merkels Ausspruch »Das Internet ist für uns alle Neuland.« durchs Netz geisterte, dachte ich zuerst: Ach ja, die Arroganz der Digital Natives, da haben sie mal wieder was, woran sie sich aufgeilen können. Typisch Spießer-Netz. Es ist doch etwas Wahres dran: Mag das Internet auch schon mehrere Jahrzehnte alt sein, es verändert sich so schnell, dass es tatsächlich immer wieder Neuland ist. Was hat das Internet von heute (mit Twitter, Facebook etc.) mit dem Internet vor zehn Jahren noch gemeinsam? Wer zum Beispiel kennt heute noch das Usenet oder Gopher?

Aber dann war ich doch neugierig, in welchem Kontext Angela Merkel das Internet als Neuland bezeichnet hat. Und dann kamen mir doch Bedenken. Wenn es ihr wirklich darum ging, die Untätigkeit der Bundesregierung gegenüber Überwachungsprogrammen wie Prism zu rechtfertigen – oder gar um diese Überwachungsprogramme selbst, dann kann ich nur Patrick Beuth zustimmen:

»Das Internet ist für uns alle Neuland«. Das ist eine haarsträubende Rechtfertigung für Überwachungsprogramme wie Prism.
(Zeit Online vom 19. Juni 2013)

Regierungssprecher Steffen Seibert sah sich dann auch genötigt, klarzustellen, worum es der Bundeskanzlerin ging:

Zur Neuland-Diskussion: Worum es der Kanzlerin geht – Das Internet ist rechtspolitisches Neuland, das spüren wir im polit. Handeln täglich.
(Steffen Seibert @RegSprecher, 19 Jun 2013)

Aber stimmt das? Ist das Internet, »dieser überregulierte Tummelplatz für Anwälte und Rechtsverdreher«, tatsächlich rechtspolitisches Neuland? Und kommt die Erkenntnis nicht etwas spät, dass es manchmal Sinn macht, Entwicklungen erst einmal abzuwarten, bevor man sie mit übereilten Schnellschüssen in ein inadäquates rechtliches Korsett steckt?

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, als das World Wide Web wirklich noch Neuland war, da waren unsere Politiker nicht so zimperlich. Da haben sie gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Anstatt erst einmal zu untersuchen, wie sich das Nutzerverhalten in der digitalen Welt und der Markt für digitale Güter tatsächlich entwickeln, und zu testen, welche Regelungen sinnvoll sind, um diesen Markt zu regulieren, wurden gleich auf höchster Ebene weitreichende Regelungen zur »Anpassung« des Urheberrechts an die digitale Welt verabschiedet: der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) vom 20. Dezember 1996, der Digital Millennium Copyright Act vom 28. Oktober 1998, die Europäische Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 etc. Diese Verträge und Gesetze enthalten Regelungen mit weitreichender Bedeutung für das Internet wie z. B. das Verbot der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen. Über den Sinn dieser Regelungen lässt sich immer noch trefflich streiten, nur ändern lassen sie sich auf absehbare Zeit wohl nicht mehr. Denn in der Zwischenzeit wurden sie in unzähligen bilateralen internationalen Verträgen übernommen. Um diese Regelungen zu ändern, müsste man alle diese Verträge entweder ändern oder kündigen. Da ist es erheblich einfacher, das Grundgesetz zu ändern.

Vor zwei Jahrzehnten solche Schnellschüsse zu starten, die uns heute noch das Leben schwer machen, und sich jetzt damit herausreden, dass das Internet noch »Neuland« ist? Ja, klar!

Nachtrag: Amüsant ist auch, wenn diejenigen, die vom Spießer-Netz reden, alle Vorurteile bestätigen und im Internet nur Gefahren und Probleme sehen und keine Chancen und Potentiale. So sind für Johannes Kuhn in der Süddeutschen Zeitung die »entscheidenden Fragen des grenzenlosen Internets«:

Was ist der internationale rechtliche Rahmen für Cyberangriffe? Wie gehen Welt und Internet-Unternehmen mit den unterschiedlichen Auslegungen von freier Rede in einem internationalen Netzwerk um? Und: Was ist der Rahmen für Auslandsgeheimdienst-Zugriffe auf heimische Internet-Knotenpunkte oder Datenbanken von Internet-Unternehmen?

Das mögen die wichtigsten Fragen für diejenigen sein, die durch das Internet einen Kontrollverlust befürchten. Aber für den Rest der Menschheit? Abgesehen davon: Worauf zielen diese Fragen eigentlich ab? Haben Auslandsgeheimdienste jemals die Gesetze anderer Länder respektiert? Oder soll die Bundesrepublik, »befreundeten« ausländischen Geheimdiensten die Übertretung der Gesetze in einem gewissen Rahmen ausdrücklich erlauben? Da hätte ich dann doch Schwierigkeiten, das mit meinem Verständnis von staatlicher Souveränität in Einklang zu bringen.

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Kategorien Datenschutz, Politik