Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisiert geheime ACTA-Verhandlungen

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Von der deutschen Presse weitgehend unbeachtet nimmt inzwischen die Zahl der Kritiker an den geheimen Verhandlungen über ein »Anti-Fälschungs-Handelsabkommen« (“Anti-Counterfeiting Trade Agreement” ACTA) zu. Gestern hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx in einer offiziellen Stellungnahme die ACTA-Verhandlungen in außergewöhnlich scharfer Weise kritisiert.

Er bedauert, »dass er von der Europäischen Kommission nicht über die Inhalte eines Abkommens angehört wurde, das die individuellen Grundrechte insbesondere auf Privatsphäre und Datenschutz betrifft«. Es sei nicht hinzunehmen, dass Verhandlungen über ein Abkommen, das tief in die Datenschutz- und Verbraucherrechte eingreift, unter Geheimhaltung gestellt werden. Auch wenn der Schutz von Immaterialgüterrechten wichtig sei, dürften diese nicht über die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gestellt werden.

“Privacy and data protection must be taken into account from the very beginning of the negotiations, not when the schemes and procedures have been defined and agreed and it is therefore too late to find alternative, privacy compliant solutions.”

Die in den ACTA-Verhandlungen (sowie anderen Kontexten) diskutierten Maßnahmen stellen einen tiefen Eingriff in Privatsphäre und Datenschatz dar, weil sie eine vollständige Beobachtung des individuellen Internetgebrauchs implizieren – noch dazu von privaten Unternehmen durchgeführt.

“Such practices are highly invasive in the individuals’ private sphere. They entail the generalised monitoring of Internet users’ activities, including perfectly lawful ones. They affect millions of law-abiding Internet users, including many children and adolescents. They are carried out by private parties, not by law enforcement authorities. Moreover, nowadays, Internet plays a central role in almost all aspects of modern life, thus, the effects of disconnecting Internet access may be enormous, cutting individuals off from work, culture, eGoverment applications, etc.”

Hustinx wendet sich insbesondere gegen:

  • die so genannte Three-Strikes-Regelung, der zufolge nach drei mutmaßlichen Copyright-Verstößen der Zugang zum Internet getrennt werden soll,
  • die Verpflichtung von Providern, den Datenverkehr ihrer Nutzer verdachtsunabhängig auf mutmaßliche Copyright-Verstöße zu untersuchen, sowie andere Eingriffe in Privatsphäre und Datenschutz,
  • die Intransparenz der Verhandlungen.

Er plädiert dafür, statt den Vertrag in geheimen Verhandlungen auszuhandeln, seine Inhalte zum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung zu machen.

Wie der EUObserver berichtet, hat inzwischen auch die britische Regierung die Idee einer Three-Strikes-Regel verworfen, weil sie sich nur schwer vorstellen kann, bei welchen Verstößen das Sperren des Internetzugangs verhältnismäßig sein könnte.

“We will not terminate the accounts of infringers – it is very hard to see how this could be deemed proportionate except in the most extreme and therefore probably criminal cases.”

Die französische Regierung haben solche Bedenken freilich nicht gestört.

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Nachtrag vom 24. Februar 2010

Inzwischen habe ich entdeckt, dass auch Spiegel Online über die Kritik an den ACTA-Verhandlungen berichtet – allerdings etwas verschämt unter der Rubrik Internetrecht. Von der Startseite aus, wird man wohl kaum darauf stoßen. Meines Erachtens wäre aber schon allein die Art und Weise, wie hier demokratische Entscheidungsprozesse und Kontrollinstanzen umgangen werden, einen Bericht ganz oben im Politik-Ressort wert. Auch die Financial Times Deutschland berichtet. Seltsam, dass bei Google News ansonsten nur dezidierte IT-Nachrichtenportale und österreichische Medien auftauchen.

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Kategorien Datenschutz, Europa