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Sony Kapoor, ehemaliger Investmentbanker von Lehman Brothers, inzwischen Direktor der Brüsseler Denkfabrik ReDefine, kritisiert auf der Internetplattform EUobserver und in seinem Blog die Vorschläge unserer Bundeskanzlerin für einen europäischen »Wettbewerbspakt«:

As I remember it, excessive and badly designed compensation structures in the financial sector were major factors in the financial crisis. Having failed to address that (bonus levels are back to pre-crisis levels), our dear leaders are focusing on squeezing workers’ wages instead.

Weil sich unsere Regierungen nicht an die Verursacher der Bankenkrise wagen, sollen nun andere dafür bezahlen, vor allem Arbeiter und einfache Angestellte im öffentlichen Dienst: mit Lohnverzicht, höheren Steuern und Sparmaßnahmen, nicht nur bei den Sozialausgaben, sondern auch bei Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen. Wenn das keine staatlich gesteuerte Umverteilung ist …

Postscriptum: Wer sich genauer mit Sony Kapoors Analyse der Finanzmarktkrise beschäftigten will, wird bei der Hans-Böckler-Stiftung fündig.

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Kategorien Europa, Umverteilung

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Während sich die Meldungen aus Libyen, Bahrain und anderen arabischen Ländern überschlagen, fällt mir ein Interview mit dem Berliner Politologen Wolfgang Merkel wieder ein, das vor genau einer Woche auf der Internetseite der Tagesschau erschienen ist.

Der Weg Ägyptens zur Demokratie ist weit. Zumal die Bedingungen für einen demokratischen Wandel nicht günstig sind, sagt der Transformationsforscher Merkel im Interview mit tagesschau.de. »Der Diktator ist gestürzt, ob der Sturz in eine Demokratie mündet, ist ungewiss.« Mit Blick auf Tunesien und Ägypten mag er auch nicht von einer Demokratisierungswelle in Nordafrika sprechen. »Zwei Schwalben machen noch keinen Frühling.«

Schon damals habe ich mich gewundert, woher denn Wolfgang Merkel seine Kenntnisse über die arabische Welt hat, dass er sich traut als Experte für die politischen Verhältnisse dort aufzutreten. Kann er überhaupt Arabisch? Das würde ich von einem Nahost-Experten doch erwarten. Aber wahrscheinlich reicht es ihm, dass er zu den Transformationsprozessen im ehemaligen Ostblock geforscht hat (er scheint ein echtes Sprachgenie zu sein), um sich nun auch als Experte für die arabische Welt zu präsentieren.

Inzwischen scheinen zumindest die letzten beiden Sätze des Interviews widerlegt: »Bei aller Freude und Respekt für den Protest in Tunesien und Ägypten gilt: Zwei Schwalben machen noch keinen Frühling.«

Es ist zwar richtig, dass es zu einem nachhaltigen Demokratisierungsprozess noch ein weiter Weg ist und die Umstände dafür nicht gerade günstig sind, aber genauso voreilig ist es, den Demokratisierungsprozess jetzt schon zum Scheitern zu verurteilen. Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass Wolfgang Merkel noch im Dezember nicht geahnt hat, was sich in der arabischen Welt zusammenbraut, obwohl echte Experten das schon sehr viel früher absehen konnten. Immerhin hat eine Studentin die Einschätzung, dass Mubarak sich nicht mehr lange halten wird, bereits im August in einer Seminararbeit wiedergegeben.

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Kategorien Demokratie

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Aktuell wird im Bundesjustizministerium der dritte Korb der Novellierung des Urheberrechts vorbereitet. Darin soll es insbesondere um die Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft gehen. Es handelt sich um einen Gesetzgebungsprozess, der uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler direkt angeht. Der zweite Korb der Urheberrechtsreform hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Preise für den Dokumentenversand per Subito erheblich gestiegen sind.

Das Aktionsbündnis »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.« veranstaltet deshalb am 11. und 12. November einen offenen Workshop in den Räumen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Berlin. Dort soll die Frage, wie ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht aussehen soll, mit Expertinnen und Experten der Bundestagsfraktionen diskutiert.

Weitere Informationen zum dritten Korb der Novellierung des Urheberrechts gibt es bei Heise, iRights.info und dem Blog Bibliothekarisch.de.

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Kategorien Urheberrecht

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In den Streit darum, welche Anforderungen ein Dateiformat erfüllen muss, damit es als »offener Standard« für den Dokumentaustausch gelten kann, ist in den letzten Wochen und Monaten einige Bewegung gekommen. Insbesondere innerhalb der verschiedenen Entscheidungsgremien der Europäischen Union scheinen die Meinungen darüber, was ein »offener Standard« ist, weit auseinander zu gehen.

Gegenstand des Streit ist das European Interoperability Framework (EIF), eine Art Leitfaden für EU-Behörden, der demnächst in einer neuen Version erscheinen soll. EIF Version 1.0 enthielt eine sehr klare Definition des Begriffs »offener Standard«, die vielen interessierten IT-Unternehmen wohl eindeutig zu weit gegangen ist:

To attain interoperability in the context of pan-European eGovernment services, guidance needs to focus on open standards. The following are the minimal characteristics that a specification and its attendant documents must have in order to be considered an open standard:
– The standard is adopted and will be maintained by a not-for-profit organisation, and its ongoing development occurs on the basis of an open decision-making procedure available to all interested parties (consensus or majority decision etc.)
– The standard has been published and the standard specification document is available either freely or at a nominal charge. It must be permissible to all to copy, distribute and use it for no fee or at a nominal fee.
– The intellectual property – i.e. patents possibly present – of (parts of) the standard is made irrevocably available on a royalty-free basis.

Im November 2009 hat der niederländische Journalist Brenno de Winter einen Entwurf der Europäischen Kommission für eine Version 2.0 des EIF veröffentlicht, der unter anderem den folgenden Absatz enthielt:

European public administrations need to decide where they wish to position themselves on this continuum with respect to the issues discussed in the EIF. The exact position may vary, on a case-by-case basis, depending on their needs, priorities, legacy, budget, market situation and a number of other factors. While there is a correlation between openness and interoperability, it is also true that interoperability can be obtained without openness, for example via homogeneity of the ICT systems, which implies that all partners use, or agree to use, the same solution to implement a European Public Service.

Im Grunde besagt dieser Absatz, dass sich Interoperabilität auch dadurch herstellen lässt, dass man bestehende Software-Monopole akzeptiert – und damit zementiert.

Wie das konkret aussieht, lässt sich sehr schön an der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beobachten. Diese EU-Institution verpflichtet Personen, die für sie arbeiten, für ihre Beiträge Microsoft-Word-Vorlagen zu verwenden. Da diese Vorlagen VBA-Makros enthalten, deren Verwendung verpflichtend ist. lassen sie sich mit keiner anderen Software als Microsoft Word bearbeiten. Und weil VBA-Makros selbst zwischen verschiedenen Word-Versionen nicht kompatibel sind, gibt es drei verschiedene Vorlagen jeweils für eine bestimmte Version von Microsoft Word. Da die aktuelle Version von Microsoft Word für Mac VBA-Makros nicht mehr unterstützt, bedeutet dies faktisch auch eine Verpflichtung auf Microsoft Windows als Betriebssystem. Jetzt wissen wir, dass das Geld, das Microsoft an die Europäische Union zahlen musste, keine Strafe war, sondern ein Honorar für die tätige Mithilfe der Europäischen Union bei der Festigung der Marktstellung von Microsoft in Bereich der Textverarbeitung und der Betriebssysteme.

Der durchgesickerte Entwurf des EIF Version 2.0 ist also vor allem ehrlicher, weil er eine Politik bestätigt, die sich schon vorher nicht um das EIF Version 1.0 geschert hat. Und dass Software-Anschaffungen in Millionenhöhe nicht öffentlich ausgeschrieben werden, ist ja anscheinend auch in anderen Ländern üblich, etwa in der Schweiz, wo das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis kürzlich für legal erklärt hat.

Allerdings scheinen nicht alle in der Europäischen Union bereit zu sein, auf die enge Defintion von »offenen Standards« zu verzichten und sich mit »de-facto-Standards« zufrieden zu geben oder durch Patente geschützte und damit kostenpflichtige Standards zu akzeptieren. In einer Rede vor dem OpenForum Europe am 10. Juni 2010 hat die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes ihre Zielsetzungen für das EIF Version 2.0 umrissen. Sie erklärt zwar ebenfalls, dass es »verschiedene Grade von Offenheit« gebe, aber sie stellt klar, dass durch eine unabhängige Standardisierungsorganisation gepflegte Standards den Vorrang vor proprietären Lösungen haben sollen sowie offen Standards im Sinne des EIF Version 1.0 den Vorrang vor kostenpflichtigen Standards im Sinne des FRAND (“Fair, Reasonable and Non-Discriminatory”).

Gegen Ende ihrer Regel verweist sie auf die “Comply or Explain”-Policy der Niederlande:

For me, it is a fundamental tenet that public administrations spending tax-payers’ money should opt for the least constraining solution that meets the requirements for a given need. Such a rule, as the default, would shield public authorities from the dangers of long-term lock-in. It would also ensure competition between suppliers for follow-up contracts and for services. Opting for closed solutions would be possible, but on the basis of a clear justification, rather than because it was the easy option. Several Member States have comparable policies in place, some of which have actually been inspired by the old EIF. For example, the “comply or explain” policy in The Netherlands. In my view the Commission has a unique opportunity with the adoption of the EIF version 2 to reaffirm its lead in this area.

Noch klarer äußert sich Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe in einem Interview mit der Computerzeitschrift c’t.

Offene IT-Stanards spielen eine sehr große Rolle, weil wir meinen, dass mit offenen IT-Standards ein Höchstmaß an Interoperabilität zu erreichen ist. Auch denken wir, dass wir nur mit offenen Standards weitestgehende Herstellerunabhängigkeit erreichen und damit Risiken vermeiden können. Besonders im Austausch mit den Bürgern ist dieser Punkt wichtig, weil wir niemanden zum Kauf bestimmter Produkte nötigen wollen, nur damit er mit den Behörden kommunizieren kann.

Da drängt sich natürlich die Frage auf: Ist die elektronische Steuererklärung ELSTER inzwischen auch mit anderen Betriebssystemen als Microsoft Windows möglich? Auf den Download-Seiten gibt es zumindest nur Downloads für Betriebssysteme des Herstellers Microsoft. Immerhin wird die Bevorzugung von Microsoft auf einer eigenen Seite zu Linux und Mac umständlich gerechtfertigt.

Weiter mit Frau Rogall-Grothe:

Im Rahmen von SAGA stellen wir nur Mindestanforderungen an die Offenheit von Standards oder – allgemeiner gesprochen – von Spezifikationen. Wir möchten, dass diese vollständig publiziert sind und ungeschränkt genutzt werden können, und zwar dauerhaft … Umso wichtiger ist es, dass eine Nutzung von Spezifikationen nicht durch Urheberrechte oder lizenzrechtliche Bestimmungen eingeschränkt wird …

Ein besonders schöne Formulierung ist der Hinweis auf das hohe Maß an »kreativer Inkompatibilität« zwischen verschiedenen Office-Anwendungen in Bezug auf die beiden standardisierten Dateiformate ODF (OASIS Open Document Format, ISO/IEC 26300:2006) und OOXML (ECMA-376, ISO/IEC 29500-1:2008).

Eine ganz andere Position vertritt da Joaquín Almunia, Kommisar für Wettbewerbspolitik und Vize-Präsident der Europäischen Kommission. In einer Rede vom 7. Juli 2010 setzt er sich offensiv für FRAND-Standards und interpretiert »Offenheit« als transparente Offenlegung von Immaterialgüterrechten an diesen Standards:

The starting point is transparency: if technology is to be incorporated into a standard, then participants that own intellectual property that covers that technology should disclose their ownership. Without transparency, efficient decisions cannot be made.
For a standard to serve its purpose there should be a commitment to license on fair, reasonable and non-discriminatory terms. If so called “FRAND commitments” have been given, they should be adhered to. Moreover, those standardisation bodies that require full disclosure of the proposed terms and conditions of licensing can be assured that they will not infringe EU competition law by doing so.

Mag sein, dass die Nellie Kroes’ Rede vor dem OpenForum Europe nur der Beschwichtigung diente. Wahrscheinlicher scheint mir, dass noch klare Differenzen und heftige Kontroversen um die Neufassung des European Interoperability Framework gibt – innerhalb der Europäischen Kommission, zwischen den verschiedenen Mitgliedsländern und innerhalb des Europäischen Parlaments. Es lohnt sich deshalb diese Debatte auch in der Öffentlichkeit stärker publik zu machen.

Denn die Frage, ob unsere IT-Infrastuktur durch kosetnpflichtige Spezifikationen bzw. de-facto-Standards globaler Unternehmen geprägt wird oder aber durch wirklich offene Standards, betrifft uns alle. Wie schrieb Michael Kurzidim vor drei Jahren in der Zeit so schön:

Denn beim Kampf um Dateiformate und Systeme geht es um mehr als einfache Textdateien und Präsentationen. Es geht um den gesicherten Zugriff von Firmen, Regierungen und Privatleuten auf all ihre gespeicherten, aktuellen und zukünftigen Daten. Es geht um die Zukunft privater, staatlicher und betrieblicher Archive – und darum, ob der Schlüssel zu all diesen Daten besser bei Bill Gates liegt oder in der globalen Community der Open-Source-Szene.

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Kategorien Europa, Offene Standards

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Inzwischen berichten nicht mehr nur die üblichen Verdächtigen (Heise, Golem und der ORF) über die neuesten Entwicklungen rund um das geplante Anti-Produktfälschungs-Abkommen ACTA, sondern auch die deutschen Mainstream-Medien Handelsblatt, taz und Süddeutsche.

Anlass ist die heutige Resolution des Europäischen Parlaments, das nicht nur Einsicht in die Vertragsentwürfe und das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission fordert, sondern auch deutliche Grenzen zieht, was bei den Verhandlungen nicht herauskommen darf.

Den ganzen Irrsinn, der hinter den Maßnahmen steckt, die in den geheimen Verhandlungen anscheinend ernsthaft diskutiert werden, macht der FDP-Abgeordnete Alexander Alvaro deutlich

Kritik übte Alvaro auch an der geplanten Haftung der Internetprovider: »Das ist so, als würde man die Post für den Inhalt jedes Päckchens verantwortlich machen«, sagte der FDP-Experte.
(Handelsblatt vom 10.03.2010)

Niemand käme auf die Idee, die Post dafür verantwortlich zu machen, wenn sie Pakete mit illegal kopierten DVDs oder CDs zustellt, weil das nämlcih voraussetzen würde, dass sie die Inhalte aller Sendungen kontrolliert – zumindest die, die nach DVD oder CD aussehen. Aber wer will schon, dass die Post in jedes Päckchen guckt, ob der Inhalt auch legal ist? Bei Internetprovidern scheinen sich das viele Politiker aber durchaus vorstellen zu können. Zumindest ist die Provider-Haftung eine überaus beliebte Forderung. Aber wer will tatsächlich, dass private Unternehmen bei allen Datenpakete, die sie übermitteln, überprüfen, ob der Inhalt auch legal ist? Was legal ist und was nicht, müssen die Internet-Provider entscheiden. Weil sie dafür haftbar sind, werden sie im Zweifelsfall ein Paket eben nicht weiterleiten. »Provider-Haftung« bedeutet: Total-Überwachung des Internetverkehrs durch private Unternehmen.

Entlarvend ist die Reaktion der Europäischen Kommission auf die Kritik an der Geheimniskrämerei, oder vornehmer ausgedrückt: fehlenden Transparenz.

Ein Kommissionssprecher wies die Kritik zurück. Handelskommissar Karel de Gucht wollte den Abgeordneten noch am Dienstagabend Rede und Antwort stehen. Außerdem würden die Stakeholder regelmäßig über die Verhandlungen informiert.
(Handelsblatt vom 10.03.2010)

Deutlicher hätte die Kommission kaum sagen können, dass die Lobbyisten interessierter Wirtschaftszweige besser informiert werden als die vom Volk gewählten Abgeordneten. Denn einige wichtige »Stakeholder« werden offensichtlich nicht informiert, etwa der Europäische Datenschutzbeauftragte und schon gar nicht Bürgerechts- oder Verbraucherschutz-Organisationen. Und »den Abgeordneten … Rede und Antwort« zu stehen, bedeutet noch lange nicht, ihnen Einsicht in die diskutierten Inhalte oder gar in die konkreten Vertragsentwürfe zu gewähren. Gut informiert sind dagegen Lobbyisten der Pharma-, Medien- und anderen Industrien, die von Anfang an in die Verhandlungen involviert waren.

Details aus den laufenden Verhandlungen bekamen bislang nicht einmal Mitglieder des Europäischen Parlamentes zu Gesicht. Ihnen wird der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verwehrt, während US-Konzerne wie Time Warner, IBM, Monsanto und General Motors vollständig auf die geheimen Papiere zugreifen können, wie aus Wirtschaftsberichten ersichtlich wird. Das gilt auch für die mehr als 100 Lobbyisten aus den Bereichen Unterhaltungsindustrie, Computersoftware, Buchverlage und Pharmaindustrie.
(taz vom 05.03.2010)

Im Übrigen scheinen auch die Verhandlungsführer sich nicht immer im Klaren zu sein, was sie da alles in die Verträge schreiben. So enthält ein »Freihandelsabkommen« zwischen der EU und Südkorea einen Passus zum so genannten »Geistigen Eigentum«, wonach »für erste Beschlagnahmen von beweglichen und unbeweglichen Gütern … ein Verdacht des Rechteinhabers reichen« soll (siehe Heise-Newsticker und FFII). Wenn ich diesen Passus richtig verstehe, hätten im letzten Jahr alle von Microsoft ausgelieferten Office-Pakete beschlagnahmt werden können, weil gegen Microsoft Office ein Patentverfahren lief. Ich kann mir kaum vorstellen, dass so etwas im Sinne der US-Regierung wäre, hege aber Zweifel, dass ihr diese Risiken bei den ACTA-Verhandlungen bewusst sind.

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Kategorien Europa, Urheberrecht