Vorratsdatenspeicherung in den Koalitionsverhandlungen

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Laut Presseberichten (Süddeutsche Zeitung, Heise) haben CDU/CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen eine Einigung zur Innenpolitik erzielt. Jede einzelne Online-Durchsuchung muss von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigt werden. Das »Zugangserschwerungsgesetz« wird für ein Jahr ausgesetzt. Bis dahin soll das BKA erst einmal »löschen statt sperren«. Auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten darf nur in Fällen »aktueller Gefahr für Leib und Leben« zugegriffen werden.

Zur letzten Maßnahme bemerkt Markus Beckedahl von netzpolitik.org, dass dies das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon verfügt hat und auch die zu erwartende abschließende Entscheidung des Gerichts in dieselbe Richtung gehen wird.

Davon abgesehen wird diese Entscheidung an einem Grundproblem nichts ändern. Aus meiner Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden, zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. Was hilft es dann, wenn staatliche Behörden nur in Ausnahmefällen Zugriff darauf haben? Und wenn es nur um eng begrenzte Ausnahmen geht, warum verpflichtet man die Provider dann überhaupt, diese Daten verdachtsunabhängig zu jedem zu speichern?

Nicht zufällig gibt es heute mal wieder eine Meldung über den Verlust umfangreicher Kundendaten, diesmal beim Finanzdienstleister AWP (Heise). Wer will ausschließen, dass solche »Datenpannen« nicht auch mit den im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten passieren können? Dann wissen irgendwelche unbefugten Leute, wann ich wo mit wem telefoniert habe. Was man mit solchen Daten alles anstellen kann, dazu fehlt mir zwar die kriminelle Phantasie, aber beruhigen kann mich das nicht.

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Kategorien Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung