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Am 3. November 2006 habe ich an dieser Stelle einen unseligen Kommentar von Klaus-Peter Schmid in der Zeit kommentiert. Nun, da die von der großen Koalition geplante Unternehmenssteuerreform Gestalt annimmt, wird klar, dass das Ausmaß an Umverteilung, das auf uns zukommt, noch viel größer ist, als ich damals befürchtet habe.

Einen hervorragenden Kommentar zu diesen Plänen hat Lucas Zeise in der Financial Times Deutschland geschrieben – mit dem Fazit:

Die Senkung der Unternehmenssteuern ist nicht einfach ein nettes Geschenk, sondern gesellschaftsschädlich.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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Kategorien Umverteilung

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Die Diskussion zu Online-Untersuchungen privater Computer mit Hilfe von Trojanern treibt seltsame Blüten. Oft entsteht der Eindruck, als wüssten viele Politiker und Interessenvertreter gar nicht, worüber sie reden, wenn sie nun nach dem BGH-Urteil, das solche Online-Untersuchungen als rechtswidrig eingestuft hat, eine gesetzliche Grundlage dafür fordern.

Eines der seltsamsten Argumente kam von Konrad Freiberg, dem Chef der Gewerkschaft der Polizei, den der Heise-Newsticker wie folgt zitiert:

„Wir brauchen die Möglichkeit, auch in der virtuellen Wohnung gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln.“

Da frage ich mich: Wie will die Polizei per Trojaner „gerichtsverwertbare Beweise“ sammeln? Denn ein solcher Trojaner kann ja nicht nur Daten auf der Festplatte sammeln, sondern auch dort ablegen. Auch wenn ich der Polizei nichts Böses unterstellen möchte: Wie will sie bei einer heimlichen Durchsuchung per Trojaner beweisen, dass die Beweise, die sie dadurch sicher gestellt hat, nicht erst durch den Trojaner auf den Rechner gekommen sind?

Ein per Trojaner durchsuchter Rechner dürfte als Beweismittel untauglich sein. In dieser Hinsicht ist die Online-Durchsuchung per Trojaner mit dem Einschleusen von V-Leuten vergleichber. Die können der Polizei zwar Informationen liefern. Aber wenn es zu einem Gerichstverfahren kommt, sind sie für die Beweisführung eher hinderlich, wie z. B. der NPD-Prozess gezeigt hat.

Es ist also vielmehr so, dass das Einschleusen eines Trojaners nicht der Beweisfindung dient, sondern gerade einen auf diese Weise gehackten Computer für die Beweissicherung untauglich macht. Ein Trojaner mag zwar zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden, aber nur um den Preis, das dabei mögliche Beweise unwiderbringlich verloren gehen.

Ob eine solche verdeckte Informationsbeschaffung, die Beweismittel eher zerstört, einen so schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre zulässt, ist eine andere Frage.

Nun schreibt Peter Mühlbauer in der Telepolis darüber, dass dies keine abstrakten Spekulationen sind. In einem Hamburger Fall hat ein unabhängiger Sachverständiger nachgewiesen, dass „Beweise“, die die Polzei auf einem beschlagnahmten Rechner sicher gestellt hat, erst nach der Beschlagnahmung darauf gekommen sein können. Das Verfahren wurde deshalb aus Mangel an Beweisen eingestellt.

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Kategorien Datenschutz, Politik

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Gen 1,1 in der Linux Libertine

Das Libertine Open Fonts Project hat die Version 2.3.2 der Schriftart Linux Libertine veröffentlicht, die nun neben den Buchstaben für klassisches polytonisches Griechisch auch hebräische Schriftzeichen enthält.

Gen 1,1 in der Linux Libertine

Zwar beschränkt sich der hebräische Zeichenvorrat bislang auf den Unicode-Block Hebrew, die Zeichen aus dem Bereich Hebrew Presentation Forms sind noch nicht enthalten, für die meisten Zwecke dürfte das aber nicht weiter stören.

Die Linux Libertine ist als freie Alternative zur beliebten Times New Roman gedacht. Dabei kopiert sie nicht einfach das Design, sondern versucht einen eigenen Charakter zu entwickeln. Denn die Times ist nicht nur ziemlich abgenutzt, sondern als Zeitungsschrift gedacht und daher für breite DIN-A4-Seiten eigentlich zu schmal. Die Linux-Libertine ergibt trotz annähernd gleichen Abmessungen ein leichteres und weniger gedrungenes Schriftbild.

Windows-User sollten darauf achten, entweder die OTF- oder die gehintete TrueType-Variante zu verwenden, weil die normale TrueType-Variante unter Windows ohne Kantenglättung schlicht unlesbar ist.

Kleines z der kursiven Libertine Schade ist, dass in der neuen Version das altdeutsche kleine »z« in der Kursivvariante durch ein ordinäres »z« ersetzt wurde. Die altdeutsche Variante muss man sich nun aus dem Unicode-Bereich für den privaten Gebrauch heraussuchen.

Weitere Informationen gibt es bei Pro-Linux.

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Kategorien Fonts, Unicode

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NET Bible privacy form

Seit Ende letzten Jahres gibt es die NET Bible auch als SWORD-Modul zum Download, und zwar in zwei Fassungen: als Premium-Modul mit über 60000 Anmerkungen für $ 19,95 und als kostenlose “free version” in reduziertem Umfang.

Ein prima Angebot, dachte ich mir und folgte dem Verweis auf die Download-Seite. Da ich mir erst einmal ansehen wollte, was diese Übersetzung wirklich bringt, wählte ich die kostenlose Version und landete schließlich auf dieser Seite:

NET Bible privacy form

Tatsächlich: Auch für die kostenlose Version müsste ich alle mit zwei roten Sternchen versehenen Felder ausfüllen.

Weil ich schon alt genug bin, dass ich die Zeiten des Volkszählungsboykotts in den 1980er Jahren noch live miterlebt habe, wollte ich mich natürlich nicht darauf einlassen. Wozu braucht eine Non-Profit-Organisation eigentlich all diese Daten, wenn ich nur etwas herunterladen will?

Lieber würde ich Geld bezahlen, wenn ich dafür anonym bleiben könnte. Aber auch für die kostenpflichtige Premium-Version müsste ich all diese Angaben machen. Die Zeiten, da man noch anonym und unerkannt einkaufen konnte, scheinen längst Vergangenheit. Gerade bei Software ist es ja üblich, dass man sich registrieren muss, auch wenn man sie als CD oder DVD mit Handbuch für viel Geld erworben hat.

Privatsphäre und Datenschutz scheinen für viele Anbieter nicht zur neuen Welt der Bits und Bytes zu passen.

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Kategorien Datenschutz

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NET Bible privacy form

Since last year the NET Bible is also available as SWORD module, and not only as premium version with more than 60.000 notes for $19,95, but also as “free version” for free.

A good offer, I thought. Even $19,95 for the premium version are acceptable. But I wanted to check what the NET bible module really is worth and so decided to download the free version”.

Some clicks later I arrived at this page:

NET Bible privacy form

You won’’t believe it: all the informations marked by double asterisks are needed for downloading the “free version”!

As I am old enough to have experienced the 1983 campaign against a population census in Germany (which BTW led to new data privacy laws) I decided to stop. Why do they need all these informations for a simple download?

I’d prefer to pay money only to remain anonymous. But for the premium version the same informations are obligatory. The times when you could buy nearly everything anonymously and unrecognized belong to the past.

O.K., there is a statement on privacy policy on the bible.org website, but according to German law to ask for all these informations would be illegal, as you are only allowed to store those data that are needed for the transaction. What data do you need for a “free” download? Certainly not the telephone number.

But in times where information is pure gold many people seem to think that privacy and data protection are outdated.

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Kategorien Datenschutz