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Gestern, am 6. November 2009, veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung ein Interview mit Leoluca Orlando, dem ehemaligen Bürgermeister von Palermo, der inzwischen als Oppositionspolitiker im italienischen Parlament aktiv ist, Orlando beschreibt sehr anschaulich, wie das System Berlusconi funktioniert, das er als »eine Diktatur, die wie eine Demokratie aussieht,« bezeichnet. Außerdem erläutert er, wie Berlusconis Politik die Mafia fördert und welche Gefahren sich daraus für Europa ergeben.

Mir fällt dazu nur ein, dass die deutschen Christdemokraten im Europäischen Parlament eine gemeinsame Fraktion mit Berlusconis Partei »Popolo della Libertà« bilden. Im Übrigen gehören zum »Popolo della Libertà« auch die italienischen Postfaschisten der »Alleanza Nazionale«. Seltsam, dass die deutschen Christdemokraten keine Bedenken haben, mit solch einer Partei eine gemeinsame Fraktion zu bilden, und dass sich anscheinend auch die deutsche Presse nicht daran stört, aber das Geschrei groß ist, wenn die SPD auch nur in Kauf nimmt, dass eigene Positionen oder Kandidatinnen nur mit Hilfe von Stimmen der Linkspartei gewählt werden könnten.

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Kategorien Italien, Politik

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Laut Presseberichten (Süddeutsche Zeitung, Heise) haben CDU/CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen eine Einigung zur Innenpolitik erzielt. Jede einzelne Online-Durchsuchung muss von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigt werden. Das »Zugangserschwerungsgesetz« wird für ein Jahr ausgesetzt. Bis dahin soll das BKA erst einmal »löschen statt sperren«. Auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten darf nur in Fällen »aktueller Gefahr für Leib und Leben« zugegriffen werden.

Zur letzten Maßnahme bemerkt Markus Beckedahl von netzpolitik.org, dass dies das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon verfügt hat und auch die zu erwartende abschließende Entscheidung des Gerichts in dieselbe Richtung gehen wird.

Davon abgesehen wird diese Entscheidung an einem Grundproblem nichts ändern. Aus meiner Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden, zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. Was hilft es dann, wenn staatliche Behörden nur in Ausnahmefällen Zugriff darauf haben? Und wenn es nur um eng begrenzte Ausnahmen geht, warum verpflichtet man die Provider dann überhaupt, diese Daten verdachtsunabhängig zu jedem zu speichern?

Nicht zufällig gibt es heute mal wieder eine Meldung über den Verlust umfangreicher Kundendaten, diesmal beim Finanzdienstleister AWP (Heise). Wer will ausschließen, dass solche »Datenpannen« nicht auch mit den im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten passieren können? Dann wissen irgendwelche unbefugten Leute, wann ich wo mit wem telefoniert habe. Was man mit solchen Daten alles anstellen kann, dazu fehlt mir zwar die kriminelle Phantasie, aber beruhigen kann mich das nicht.

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Kategorien Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung

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Eine Meldung, die gestern schon bei Golem und Heise erschien, und heute auch auf den Internetseiten der Tagesschau auftaucht, möchte ich nicht unkommentiert lassen:

Am 11. August 2009 hat ein texanisches Gericht in einer einstweiligen Verfügung ein Verkaufsverbot für alle XML-fähigen Versionen von Microsoft Word verhängt (also ab Version 2003), weil Microsoft nach Auffassung des Gerichts gegen das US-Patent 5,787,449 des kanadischen Herstellers I4i verstößt. Das Urteil darüber war schon im Mai ergangen. Weil Microsoft sich weigerte, das Urteil anzuerkennen, hat der Richter nun das Verkaufsverbot für Word verhängt, dass binnen 60 Tagen umzusetzen ist.

Meiner Ansicht nach ein hervorragendes Beispiel für den Irrsinn des Patentsystems. Microsoft hat zwar Berufung gegen das Urteil eingelegt, aber sollte der Fall weiter eskalieren, dürfte das einigen Leuten mehr klar machen, das irgendetwas mit unserem Patentsystem nicht stimmt.

Interessant ist der Fall auch deshalb, weil Microsoft selber noch am 4. August 2009 ein höchst triviales XML-Patent für Textverarbeitungen zugesprochen bekommen hat. Dieses am 6. Dezember 2004 eingereichte Patent ist nicht nur trivial, weil es die Grundidee von XML einfach auf das Beispiel Textverarbeitung überträgt, mir ist auch völlig unklar, was daran neu sein soll. Denn die Seite des US-Patentamts zum Patent Nr. 7,571,169 verweist selber auf mehrerer Beispiele für Prior Art. Eines dieser Beispiele ist die Textverarbeitung AbiWord, die die gleiche Funktion schon viele Jahre vor Einreichen des Patents genutzt hat. Das US-Patentamt zitiert dazu:

Ayers, Larry, “AbiWord’s Potential”, Linux Gazette, Issue 43, Jul. 1999, pp. 1–4. cited by examiner .
”XML Schema for AbiWord Markup Language”, downloaded from http://www.abisource.com/awml.xsd, May 27, 2000, pp. 1–3. cited by examiner .

Wer mir erklären kann, worin sich Microsofts US-Patent 7,571,169 von dem unterscheidet, was AbiWord schon Jahre vorher gemacht hat, dem spendiere ich eine Flasche Jameson.

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Kategorien Unternehmen, Patentrecht

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Seit Jahren nimmt die Vermögensungleichheit in Deutschland zu. Laut DIW ist im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 der Anteil der reichsten 10 % am Gesamtvermögen weiter gestiegen, während die Anteile aller anderen Gruppen gleich blieben oder gesunken sind. Zur gleichen Zeit ist die Verschuldung der ärmsten 10 % weiter gestiegen.

Und wie reagiert unsere Bundesregierung darauf? Sie verschärft das Zwangsvollstreckungsrecht.

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Kategorien Politik, Umverteilung