Kategorie Urheberrecht

  • Theorie der Unbildung

    Ich lese gerade Konrad Paul Liessmanns »Theorie der Unbildung«. Das Buch hat zwar einen stark kulturpessimistischen Zug, aber es enthält eine Fülle anregender Gedanken. Möglicherweise macht gerade dieser konservative Zug, insbesondere das unbeirrte Festhalten am Humboldtschen Bildungsideal, den Reiz dieses Buches aus. Liessmann schert sich einfach nicht darum, dass es inzwischen völlig »out« ist, das Humboldtsche Bildungsideal und die humanistische Bildung im Sinne des Studiums der altgriechischen Sprache und der klassischen griechischen Kultur hochzuhalten. Er tut es einfach und begründet seine Position – im Unterschied zu den »Reformern«, die die Überholtheit dieser Konzepte als selbstverständlich voraussetzen.

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  • Die Meinungsfreiheit in Sarkozys Frankreich

    Wie es aktuell um die Meinungsfreiheit in Sarkozys Frankreich bestellt ist, macht eine Geschichte deutlich, die gestern unter anderem von der Tageszeitung Libération berichtet wurde.

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  • First Song & Copyright

    Letztes Wochenende habe ich in meiner umfangreichen CD-Sammlung gewühlt und eine CD herausgegriffen, die ich mir irgendwann einmal von einem Freund kopiert habe. Davon gibt es nicht viele in meiner Sammlung – auf jeden Fall deutlich weniger als die CDs, die sich als Fehlkäufe erwiesen haben und die ich nie höre.

    Auch diese CD habe ich nicht oft gehört, Vielleicht war es ja das schlechte Gewissen, weil mir nicht klar ist, ob diese Kopie noch in den Bereich des Fair Use fällt, also eine erlaubte Privatkopie ist. Wie dem auch sei: Diesmal habe ich sie richtig gehört und eine echte Entdeckung gemacht: dass Charlie Haden nicht nur ein hervorragender Bassist ist, sondern auch einige wunderschöne Stücke komponiert hat.

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  • Lawrence Lessig über freie Kultur

    Schon etwas älter, aber ich habe es gerade erst über Presentation Zen entdeckt: eine Präsentation von Lawrence Lessig über freie Kultur.

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  • »Geistiges Eigentum« als ideologischer Begriff

    Der Begriff »geistiges Eigentum« ist ein Modebegriff, der den Zeitgeist widerspiegelt wie kaum ein anderer. Ursprünglich ein bloßer Notbehelf, um in internationalen Verträgen die unterschiedlichen Rechtstitel zusammenzufassen, die sich in verschiedenen juristischen Traditionen zum Schutz kreativer Leistungen entwickelt haben, dient er immer mehr dazu, die Unterschiede zwischen diesen Rechtstiteln zu verwischen und das Urheberrecht als das persönliche Recht der Autoren an den von ihnen geschaffenen Werken durch die Verwertungsrechte großer Konzerne zu ersetzen.

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  • Streit zwischen Linotype und Microsoft

    Die Kunst, die kreativen Leistungen anderer zum eigenen »geistigen Eigentum« zu machen, beherrscht Microsoft an sich in Perfektion. Doch der Versuch, das Design der Standardschriftart für den neuen Windows-Desktop als europäisches Geschmacksmuster schützen zu lassen, ist glücklicherweise gescheitert. Da war die Ähnlichkeit zur Frutiger und deren überarbeiteten Fassung Frutiger Next dann doch zu groß. Aber möglicherweise hätte auch diese Ähnlichkeit nicht geschadet, wenn die Firma Linotype nicht aufmerksam genug gewesen wäre, Einspruch gegen dieses »Geschmacksmuster« einzulegen.

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