In den Streit darum, welche Anforderungen ein Dateiformat erfüllen muss, damit es als „offener Standard“ für den Dokumentaustausch gelten kann, ist in den letzten Wochen und Monaten einige Bewegung gekommen. Insbesondere innerhalb der verschiedenen Entscheidungsgremien der Europäischen Union scheinen die Meinungen darüber, was ein „offener Standard“ ist weit auseinander zu gehen.
Gegenstand des Streit ist das European Interoperability Framework (EIF), eine Art Leitfaden für EU-Behörden, der demnächst in einer neuen Version erscheinen soll. EIF Version 1.0 enthielt eine sehr klare Definition des Begriffs „offener Standard“, die vielen interessierten IT-Unternehmen wohl eindeutig zu weit gegangen ist:
Nun will die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström per EU-Richtlinie ein Projekt durchsetzen, das in Deutschland vor kurzem politische gescheitert ist: die Einführung von Websperren gegen Kinderpornographie. Die Diskussion ist darüber in Deutschland schon ausführlich geführt worden – mit dem Ergebnis, dass das schon verabschiedete Gesetz nicht umgesetzt wird. Die wichtigsten Argumente gegen den Vorschlag werden in den Kommentaren zu Frau Malmströms FAZ-Beitrag sehr gut zusammengefasst.
Ein Satz in dem FAZ-Beitrag, in dem Frau Malmström ihre Initiative begründet, ist mir aber besonders aufgestoßen (der zweite im folgenden Zitat):
Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. (Cecilia Malmström, „Dunkle Ecken des Internets aufräumen“, FAZ Online vom 29. März 2010)
Abgesehen davon, dass ich diesen Satz ohnehin kaum verstehe („ermutigen“ klingt irgendwie nach MAFIA, und was habe ich mir unter „freiwillige[n] Verhaltensregeln und Leitlinien“ vorzustellen, die den Nutzern etwas „verweigern“?), kann ich schlicht nicht nachvollziehen, was an der Vorstellung beglückend sein soll, das nicht staatliche Behörden, sondern private Unternehmen darüber entscheiden, was ich mir im Internet ansehen darf und was nicht.
Inzwischen berichten nicht mehr nur die üblichen Verdächtigen (Heise, Golem und der ORF) über die neuesten Entwicklungen rund um das geplante Anti-Produktfälschungs-Abkommen ACTA, sondern auch die deutschen Mainstream-Medien Handelsblatt, taz und Süddeutsche.
Anlass ist die heutige Resolution des Europäischen Parlaments, das nicht nur Einsicht in die Vertragsentwürfe und das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission fordert, sondern auch deutliche Grenzen zieht, was bei den Verhandlungen nicht herauskommen darf.
Ich hatte noch keine Zeit, die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vollständig zu lesen (dazu komme ich wohl frühestens am Wochenende), aber die Leitlinien und das Urteil selber machen schon einiges deutlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Teile des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Von der deutschen Presse weitgehend unbeachtet nimmt inzwischen die Zahl der Kritiker an den geheimen Verhandlungen über ein „Anti-Fälschungs-Handelsabkommen“ (“Anti-Counterfeiting Trade Agreement” ACTA) zu. Gestern hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx in einer offiziellen Stellungnahme die ACTA-Verhandlungen in außergewöhnlich scharfer Weise kritisiert.
Er bedauert, „dass er von der Europäischen Kommission nicht über die Inhalte eines Abkommens angehört wurde, das die individuellen Grundrechte insbesondere auf Privatsphäre und Datenschutz betrifft“. Es sei nicht hinzunehmen, dass Verhandlungen über ein Abkommen, das tief in die Datenschutz- und Verbraucherrechte eingreift, unter Geheimhaltung gestellt werden.
Gestern am Bahnhof im Nürnberg: Weil mein Anschlusszug eine halbe Stunde Verspätung hatte, entschied ich mich die Zeit für einen kurzen Imbiss zu nutzen. Während ich da saß und aß, setzten sich drei Brasilianerinnen an den Nebentisch und unterhielten sich lebhaft. Ich war zwar nur einmal in Brasilien, und das vor vielen Jahren, aber jedesmal, wenn ich Brasilianisch höre – noch dazu von so attraktiven Sprecherinnen – vergesse ich alles um mich herum. Also begann ich ein kurzes Gespräch.
Anschließend dachte ich: Was für ein Zufall, ausgerechnet an Rosenmontag drei gut gelaunten Brasilianerinnen zu begegnen. Ich dachte an Orfeu negro und an A felicidade.
Der inszenierte Hype um das iPad nervt nicht nur ungemein, er lässt mich auch irgendwie ratlos zurück. Warum machen so viele »Qualitäts«-Journalisten kostenlos Werbung für ein Gerät, dass sie noch nicht einmal selber ausprobieren konnten? Wo andere teure Werbekampagnen starten müssen, bekommt Apple die Werbung ganz umsonst. Machen sich Journalisten und Verlage sich so nicht überflüssig?
Eigentlich wollte ich mich dazu ja nicht äußern. Denn mein belangloser Kommentar würde dem Hype ja nur zuspielen. Aber nun habe ich doch noch einen wirklich glänzenden Artikel zum Thema entdeckt. Jörg Kantel, bekannt durch seinen Blog Schockwellenreiter, schreibt in der Online-Ausgabe der FAZ vom 3. November 2010: Das iPad ist nur eine Fernbedienung.