Kurz bevor die Zeit dafür in dieser Legislaturperiode ohnehin abgelaufen wäre, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf für das im Koalitionsvertrag zugesagte Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgelegt.
Wer den Gesetzentwurf wie ich als juristischer Laie durchliest, wird sich erst einmal fragen, wie nach so vielen Jahren der Diskussion ein so schlampig formulierter Gesetzentwurf herauskommen kann.
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